Zum Inhalt springen
office@gocreate.at +43 650 920 69 32
gocreate
  • WEBSITE-ERSTELLUNG

    Strategie & Kreation

    • Website-Konzept & Strategie Zielgruppe, Angebot, Struktur und Seitenlogik klären
    • Webdesign & digitales CD Farben, Typografie, Bildsprache und visuelle Richtung

    Website-Technik

    • Moderne Website-Technologien Schlank, interaktiv oder mit Redaktionssystem — drei Wege verständlich erklärt
    • WordPress-KI-Upgrade Bestehende WordPress-Websites modernisieren und optimieren
    • WooCommerce-Shops Online-Shops mit WordPress und WooCommerce planen
    • Websites und Datenschutz DSGVO-relevante Website-Bausteine bewusst mitdenken

    Betreuung & Rettung

    • Website-Migration Bestehende Website schlanker und wartungsärmer neu aufbauen
    • WordPress-Rettung und Sanierung Hilfe bei Ausfällen, Login-Problemen und technischen Fehlern
    • WordPress-Umzug Hosting, Domain, E-Mail und technische Umgebung sauber wechseln
    • WordPress-Betreuung & Wartung Updates, Backups, technische Kontrolle und Content-Pflege

    Sichtbarkeit & Anwendungsfelder

    • SEO & GEO-Leistungen Struktur und Inhalte für Google und KI-Suchsysteme
    • Zusatzfunktionen & Integrationen Formulare, Terminbuchung, Newsletter und sinnvolle Erweiterungen
    • Landingpage erstellen lassen Fokussierte Seiten für Ads, Launches, Webinare und Freebies
    • Onepager & Gründerwebsite Kompakte Website für Start, EPU, Freelancer oder lokales Angebot

    Warum gocreate?

    Websites mit klarer Führung statt losem Baukasten-Gefühl.

    Ablauf ansehen
  • BRANCHEN

    Gesundheit, Wohlbefinden & Beratung

    • Psychotherapie & Lebensberatung
    • Physio- & Ergotherapie
    • Energetik & Spiritualität
    • Coaching & Training

    Recht, Finanzen & Consulting

    • Anwaltskanzleien
    • Steuerberatung
    • Unternehmensberatung

    Technik, Handwerk & Betriebe

    • Installateurbetriebe
    • Elektrotechnik

    Alle Branchen

    Finde die passende Website-Erstellung für dein Angebot.

    Branchenübersicht ansehen
  • REFERENZEN
  • SHOWCASES
  • STIMMEN
  • FAQ
  • WISSEN
  • ABOUT
  • KONTAKT
  • Kostenloses Erstgespräch buchen!

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) von gocreate! e.U., Oberdorfstraße 1a, 9721 Weißenstein, Österreich
E-Mail: office@gocreate.at | Tel: +43 (0) 650 / 9206932
Firmenbuchnummer: FN 441196 v | Firmenbuchgericht: Landesgericht Klagenfurt
Firmensitz: Kellerberg, politische Gemeinde Weißenstein | UID: ATU70091401
Stand: 02.08.2026

AGB als PDF Gültige Fassung für Neuverträge ab 02.08.2026 AGB herunterladen
Auftragsverarbeitungsvereinbarung Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO AVV herunterladen
Rücktrittsbelehrung für Verbraucher Information für Dienstleistungsverträge nach dem FAGG Rücktrittsbelehrung herunterladen
Muster-Widerrufsformular Gesetzliches Muster für Verbraucher:innen Formular herunterladen

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Diese AGB gelten für Aufträge und Leistungen der gocreate! e.U. (im Folgenden „Agentur“), die auf www.gocreate.at präsentiert oder in einem individuellen Angebot beziehungsweise einer Auftragsbestätigung unter Einbeziehung dieser AGB vereinbart werden. Für Angebote und Leistungen auf anderen Websites oder Plattformen der Agentur gelten diese AGB nur, wenn dort ausdrücklich auf sie verwiesen wird; andernfalls gelten die für die jeweilige Website oder Plattform vorgesehenen Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Gegenüber Verbrauchern haben zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), Vorrang. Natürliche Personen, die eine Leistung noch vor Aufnahme ihres Unternehmens zur Vorbereitung einer Gründung beauftragen, sind bei diesem Geschäft grundsätzlich als Verbraucher zu behandeln.

1.2 Der konkrete Leistungsumfang, Termine, Vergütung, Zahlungsplan und enthaltene Feedbackschleifen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in einer schriftlichen Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Soweit eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abgeschlossen wird, geht diese für Fragen der Auftragsverarbeitung den AGB vor.

1.3 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein im Angebot genanntes Gültigkeitsdatum bestimmt, bis wann der Kunde einen Auftrag auf Grundlage dieses Angebots erteilen kann. Es verpflichtet die Agentur noch nicht zur Annahme des Auftrags. Leistungsbeschreibungen und Preisangaben auf der Website sind ebenfalls unverbindliche Informationen.

1.4 Die Rücksendung eines unterzeichneten Angebots oder eine eindeutige Beauftragung per E-Mail gilt als Auftrag des Kunden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Agentur diesen Auftrag in Textform bestätigt. Als Auftragsbestätigung kann auch eine ausdrücklich auf den Auftrag bezogene erste Rechnung gelten. Bis zur Auftragsbestätigung bleibt die Agentur frei, den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen. Schweigen gilt nicht als Auftragsbestätigung.

1.5 Ergänzungen und Änderungen des Auftrags bedürfen zumindest der Textform; E-Mail ist ausreichend. Mündliche Nebenabreden müssen von der Agentur in Textform bestätigt werden. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen bleiben davon unberührt.

1.6 Kontaktformulare, Terminbuchungen und Leistungsdarstellungen auf der Website dienen ausschließlich der Anfrage oder Vertragsanbahnung. Über die Website wird derzeit kein Vertrag unmittelbar abgeschlossen. Sollte künftig ein direkter Online-Bestellvorgang eingerichtet werden, gelten zusätzlich die dort angezeigten Vertrags-, Verbraucher- und Zahlungsinformationen.

1.7 Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte Fassung der AGB. Spätere Änderungen gelten für bestehende Verträge nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.

2. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung

2.1 Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem angenommenen Angebot, dem vereinbarten Briefing und späteren, von beiden Seiten bestätigten Änderungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

2.2 Innerhalb des vereinbarten Rahmens besteht bei kreativen, konzeptionellen und gestalterischen Leistungen Gestaltungsfreiheit der Agentur. Verbindlich sind ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften und freigegebene Vorgaben.

2.3 Die Agentur darf zur Leistungserbringung fachlich geeignete Dritte einsetzen. Werden externe Leistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt, wird der Kunde darüber vorab informiert. Laufende Kosten externer Dienste, etwa für Hosting, Domains, Lizenzen, Plugins, Schriften oder Software, trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.4 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden vor ihrer Umsetzung abgestimmt. Sie können Auswirkungen auf Vergütung, Projektplan und Fertigstellungstermin haben.

3. Mitwirkung und Projektverzögerungen

3.1 Der Kunde stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Entscheidungen, Zugangsdaten, Bilder, Texte, Logo-Dateien, Freigaben und Feedbacks vollständig, in der vereinbarten Form und innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen gesetzten Frist bereit.

3.2 Verspätete oder unvollständige Mitwirkung kann den Projektplan verschieben. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, frei gewordene Kapazitäten anderweitig zu vergeben und das Projekt zum nächstmöglichen verfügbaren Termin fortzusetzen. Ein ursprünglich genannter Fertigstellungstermin gilt entsprechend als verschoben.

3.3 Kalendergebundene Teilzahlungen sowie Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen oder verbindlich reservierte Projektabschnitte bleiben bei einer vom Kunden verursachten Verzögerung zum vereinbarten Termin fällig. Ist eine Zahlung ausdrücklich an einen noch nicht erreichten Leistungsstand geknüpft, richtet sich ihre Fälligkeit nach dem angepassten Projektplan oder – wenn der Vertrag nach Ziffer 3.4 endet – nach der Schlussabrechnung gemäß Ziffer 5.5.

3.4 Bleibt eine für die Fortsetzung des Projekts erforderliche Mitwirkung des Kunden aus, kann die Agentur den Kunden in Textform zur Nachholung auffordern und ihm eine angemessene Nachfrist setzen. Gleichzeitig erklärt die Agentur, dass der Vertrag nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist gemäß § 1168 Abs. 2 ABGB als aufgehoben gilt. Erbringt der Kunde die erforderliche Mitwirkung nicht innerhalb der Nachfrist, endet der Vertrag mit deren Ablauf. Die Agentur kann das Projekt mit dem bis dahin erreichten Stand abschließen; eine Pflicht zur Erbringung der noch offenen Restleistungen besteht nicht mehr. Die Schlussabrechnung richtet sich nach Ziffer 5.5.

3.5 Eine vom Kunden gewünschte Projektpause kommt nur zustande, wenn die Parteien deren Dauer sowie die Folgen für Projektplan, Zahlungsplan und Wiederaufnahme in Textform vereinbaren. Ohne eine solche Vereinbarung oder nach Ablauf einer vereinbarten Pause gilt bei weiterhin fehlender Mitwirkung Ziffer 3.4. Die spätere Fortsetzung eines bereits beendeten Projekts erfordert eine neue Vereinbarung und richtet sich nach den dann verfügbaren Kapazitäten der Agentur.

4. Entwürfe, Feedback und Freigaben

4.1 Die Anzahl der enthaltenen Feedback- und Korrekturschleifen ergibt sich aus dem Angebot. Ist dort nichts anderes festgelegt, sind bei Website-Projekten zwei Feedbackschleifen enthalten.

4.2 Der Kunde sichtet die vorgelegten Entwürfe und übermittelt sein Feedback gesammelt, konkret und innerhalb der vereinbarten Frist. Ist keine Frist vereinbart, gilt eine angemessene Frist von sieben Werktagen. Ausbleibendes oder verspätetes Feedback kann den Projektplan verschieben.

4.3 Die Agentur arbeitet das vom vereinbarten Leistungsumfang umfasste Feedback ein und legt den bearbeiteten Stand erneut zur Sichtung beziehungsweise Freigabe vor. Dieser Ablauf wiederholt sich im Rahmen der vereinbarten Feedbackschleifen.

4.4 Zusätzliche Feedbackschleifen, neue Anforderungen, die Überarbeitung bereits freigegebener Inhalte oder Entwürfe sowie ein nachträglicher Wechsel der Stilrichtung sind Zusatzleistungen. Sie werden nach vorheriger Abstimmung gesondert beauftragt und vergütet.

4.5 Nach der inhaltlichen und gestalterischen Freigabe führt die Agentur die vereinbarten finalen Arbeiten durch. Bei Websites umfasst dies – sofern vereinbart – insbesondere Veröffentlichung und abschließende technische Kontrolle.

5. Vergütung und Pauschalpreis

5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger verpflichtender Abgaben ausgewiesen.

5.2 Ein vereinbarter Fix- oder Pauschalpreis ist die Vergütung für den im Angebot festgelegten Gesamtleistungsumfang. Er hängt nicht davon ab, wie viele einzelne Arbeitsstunden die Agentur dafür tatsächlich benötigt. Solange sich der vereinbarte Leistungsumfang nicht ändert, wird der Preis nicht allein wegen eines höheren oder niedrigeren Zeitaufwands angepasst.

5.3 Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs, zusätzliche Feedbackschleifen und vom Kunden verursachter Mehraufwand werden nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet. Sofern kein anderer Stundensatz vereinbart wurde, beträgt der Stundensatz EUR 110 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, somit EUR 132 einschließlich Umsatzsteuer. Verbraucher werden vor der Beauftragung über den Gesamtpreis beziehungsweise die Berechnungsgrundlage informiert.

5.4 Rechnungen sind zu den im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Terminen ohne Abzug fällig. Die Agentur ist berechtigt, Vorauszahlungen, Teilzahlungen und Zwischenabrechnungen zu vereinbaren.

5.5 Endet der Vertrag nach Ziffer 3.4 oder unterbleibt die weitere Ausführung aus anderen Umständen auf Seiten des Kunden, obwohl die Agentur zur Leistung bereit war, richtet sich die Vergütung nach § 1168 Abs. 1 ABGB. Mit der Schlussabrechnung wird grundsätzlich die ursprünglich vereinbarte vollständige Auftragssumme fällig – unabhängig vom bis dahin erreichten Projektstand. Davon werden jedoch jene Aufwendungen abgezogen, die sich die Agentur wegen der nicht mehr auszuführenden Restleistungen tatsächlich erspart. Ebenfalls angerechnet werden Einkünfte aus Ersatzaufträgen, die gerade durch die frei gewordenen Kapazitäten ermöglicht wurden, sowie Einkünfte, deren Erwerb die Agentur absichtlich unterlassen hat. Einnahmen aus ohnehin geplanten oder unabhängig parallel laufenden Projekten werden nicht allein deshalb angerechnet, weil sie im selben Zeitraum erzielt wurden.

5.6 Bei Verbrauchern erläutert die Agentur im konkreten Abrechnungsfall gemäß § 27a KSchG, welche Abzüge nach Ziffer 5.5 berücksichtigt wurden oder aus welchen Gründen keine Abzüge vorzunehmen waren. Ziffer 5.5 gilt nicht, soweit die Nichtausführung von der Agentur zu vertreten ist. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

6. Vertragsgemäße Leistung und subjektives Nichtgefallen

6.1 Maßgeblich für die vertragsgemäße Leistung sind der im Angebot festgelegte Leistungsumfang, das vereinbarte Briefing, die bereitgestellten Inhalte und Gestaltungsvorgaben sowie vom Kunden freigegebene Konzepte oder Entwürfe.

6.2 Wegen des kreativen und gestalterischen Charakters der Leistung schuldet die Agentur keine bestimmte subjektive Gefallenswirkung. Eine Garantie, dass das Ergebnis persönlichen oder während des Projekts veränderten Geschmacksvorstellungen vollständig entspricht, besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6.3 Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung objektiv vom vereinbarten Umfang, von ausdrücklich zugesagten Eigenschaften oder von freigegebenen Vorgaben abweicht. Bloßes subjektives Nichtgefallen oder eine nachträgliche Änderung geschmacklicher Vorstellungen stellt für sich allein keinen Mangel dar.

6.4 Ist die Leistung entsprechend dem vereinbarten Umfang und den freigegebenen Vorgaben hergestellt, berechtigt ausschließlich subjektiv begründetes Nichtgefallen nicht dazu, die Abnahme oder Zahlung zu verweigern oder das Entgelt zu mindern. Gesetzliche Gewährleistungs-, Irrtums- und Rücktrittsrechte, insbesondere ein allfälliges Rücktrittsrecht von Verbrauchern nach dem FAGG, bleiben unberührt.

7. Termine und höhere Gewalt

7.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder später in Textform bestätigt wurden. Voraussetzung für ihre Einhaltung ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden.

7.2 Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, von der Agentur nicht zu vertretenden Ereignissen verlängern sich Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Die Parteien informieren einander über wesentliche Auswirkungen auf das Projekt. Gesetzliche Rechte für den Fall einer dauerhaft unmöglichen oder unzumutbaren Leistung bleiben unberührt.

8. Nutzungsrechte und Arbeitsunterlagen

8.1 Konzepte, Entwürfe, Layouts, Texte, Grafiken, Programmierungen und sonstige Arbeitsergebnisse der Agentur sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Nicht ausgewählte Entwürfe und interne Arbeitsunterlagen verbleiben bei der Agentur.

8.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen. Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gelten diese zeitlich und räumlich unbeschränkt für den vereinbarten Einsatzbereich.

8.3 Für Materialien und Software anderer Anbieter, insbesondere Stockmedien, Schriften, Plugins und Themes, gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Der Kunde erhält daran nur jene Nutzungsrechte, die diese Lizenzbedingungen erlauben.

8.4 Der Kunde darf eine übergebene Website im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte selbst oder durch Dritte weiterbearbeiten. Für Fehler, Sicherheitsprobleme oder Funktionsbeeinträchtigungen, die durch solche nachträglichen Eingriffe entstehen, haftet die Agentur nicht.

8.5 Die Herausgabe offener Produktions-, Design- oder Quelldateien ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Davon unberührt bleiben vereinbarte Website-Zugänge und zur Nutzung erforderliche Dateien.

9. Kennzeichnung und Verwendung als Referenz

9.1 Die Agentur darf an geeigneter Stelle auf ihre Urheberschaft beziehungsweise Mitwirkung hinweisen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

9.2 Nach Veröffentlichung eines Projekts darf die Agentur die von ihr erstellten und öffentlich zugänglichen Arbeitsergebnisse unentgeltlich als Referenz präsentieren. Dies umfasst insbesondere Screenshots veröffentlichter Websites sowie Abbildungen von Logos, Flyern, Designs und sonstigen finalen Arbeitsergebnissen auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen, Portfolios, Präsentationen und Akquiseunterlagen. Dabei dürfen auch Unternehmensbezeichnung, Logo, Branche und eine sachliche Projektbeschreibung genannt werden. Der Kunde räumt der Agentur die dafür erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein, soweit er dazu berechtigt ist. Die Verwendung erfolgt zu eigenen Marketingzwecken der Agentur; die Agentur handelt dabei datenschutzrechtlich als eigenständig Verantwortliche.

9.3 Persönliche Kundenstimmen, Zitate unter Namensnennung und Fotos erkennbarer Personen werden nur mit gesonderter Einwilligung veröffentlicht. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wird eine Kundenstimme anschließend so anonymisiert, dass die betreffende Person nicht mehr identifizierbar ist, darf sie anonymisiert weiterverwendet werden.

10. Rechte Dritter und rechtliche Prüfung

10.1 Rechteclearing bei Kundenmaterialien: Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten oder zur Verwendung bestimmten Inhalte – insbesondere Fotos, Texte, Logos, Grafiken, Musik, Videos und sonstige Dateien – rechtmäßig für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, diese Materialien auf Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Kunde klärt die dafür erforderlichen Rechte und Einwilligungen vor der Bereitstellung.

10.2 Kennzeichen und Marken: Besteht der Auftrag nicht in der Schaffung eines Kennzeichens, Namens, Logos oder einer Marke, ist die Agentur nicht verpflichtet, bereits bestehende oder vom Kunden vorgegebene Kennzeichen auf mögliche Konflikte mit Rechten Dritter zu prüfen. Wird die Agentur mit der Schaffung eines Kennzeichens beauftragt, umfasst die Leistung – sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist – lediglich eine einfache Grobprüfung. Diese stellt keine rechtliche Markenprüfung, keine vollständige Ähnlichkeits- oder Verfügbarkeitsrecherche und keine rechtliche Beratung dar.

10.3 Eine umfassende oder EU-weite Marken- und Ähnlichkeitsrecherche ist nicht Bestandteil der Agenturleistung, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde. Für eine vertiefte Prüfung, die Beurteilung von Verwechslungsgefahren und eine Markenanmeldung empfiehlt die Agentur die Beiziehung einer darauf spezialisierten Rechtsanwältin, eines Rechtsanwalts oder einer befugten Markenvertretung.

10.4 Eine sonstige rechtliche Prüfung oder Zertifizierung der Website – insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Barrierefreiheit – ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich enthalten ist. Zwingende gesetzliche Pflichten des Kunden bleiben unberührt.

11. Gewährleistung, technische Leistungen und Erfolg

11.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmern bleiben die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 UGB unberührt.

11.2 Websites und Software werden für die im Angebot vereinbarten beziehungsweise zum Zeitpunkt der Übergabe üblichen technischen Umgebungen erstellt. Eine dauerhafte Kompatibilität mit zukünftigen Browsern, Betriebssystemen, Geräten, Plugins, Schnittstellen oder Diensten Dritter ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

11.3 Hosting und Verfügbarkeit: Hosting, Domains und vergleichbare Infrastruktur werden grundsätzlich vom Kunden direkt bei einem externen Anbieter beauftragt und auf dessen Namen und Rechnung geführt. Die Agentur betreibt keine eigenen Hosting-Server und schuldet daher keine bestimmte Erreichbarkeit oder Verfügbarkeit der Website. Für Ausfälle, Störungen, Sicherheitsvorfälle oder Leistungsänderungen des Hosting-Anbieters oder anderer externer Dienste ist die Agentur nicht verantwortlich, soweit sie diese nicht selbst verursacht oder ausdrücklich eine weitergehende Leistung übernommen hat.

11.4 Suchmaschinenoptimierung: Bei Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung und digitalen Sichtbarkeit setzt die Agentur die im Angebot vereinbarten Maßnahmen nach fachlicher Sorgfalt und auf Grundlage des zum Leistungszeitpunkt aktuellen Wissensstands um. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung dieser Maßnahmen, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Eine Garantie für Aufnahme in den Suchmaschinenindex, Verbesserung oder Erhalt einer Platzierung, eine bestimmte Position, Sichtbarkeit, Reichweite, Besucherzahl oder einen wirtschaftlichen Erfolg wird nicht übernommen. Suchmaschinen, KI-Suchsysteme und Plattformen bestimmen ihre Algorithmen, Richtlinien und Ergebnisse selbst; darauf hat die Agentur keinen Einfluss.

12. Haftung

12.1 Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden.

12.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Netto-Auftragswert des vom Schaden betroffenen Einzelauftrags, begrenzt.

12.3 Die Haftung für vom Kunden oder von Dritten nach Übergabe vorgenommene Änderungen sowie für Ausfälle oder Änderungen externer Dienste ist ausgeschlossen, soweit die Agentur diese nicht zu vertreten hat.

12.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nur, soweit sie nach § 6 KSchG zulässig sind.

13. Zahlungsverzug

13.1 Die erste von der Agentur selbst versandte Zahlungserinnerung wird nicht gesondert verrechnet. Für weitere Mahnungen können nur notwendige und angemessene Kosten einer zweckentsprechenden Betreibung verlangt werden, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen (§ 1333 Abs. 2 ABGB). Gegenüber Unternehmern bleibt die gesetzliche Betreibungskostenpauschale von EUR 40 gemäß § 458 UGB unberührt.

13.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

13.3 Bei Zahlungsverzug darf die Agentur weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Beträge aussetzen. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Bei vereinbarter Ratenzahlung kann Terminverlust nur im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden.

13.4 Bei Zahlungsverzug mit Entgelten für von der Agentur bereitgestellte Agentur-, Plugin- oder Softwarelizenzen darf die Agentur nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist das davon abhängige Nutzungsrecht bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Soweit technisch erforderlich, darf sie nach vorheriger Ankündigung den von ihr bereitgestellten Lizenzschlüssel entfernen oder das ausschließlich über ihre Lizenz bereitgestellte Plugin deaktivieren oder entfernen; der Kunde ermöglicht den dafür erforderlichen Zugang. Kundeneigene Inhalte und Daten werden dabei nicht gelöscht. Auf absehbare Funktionsbeeinträchtigungen weist die Agentur vor dem Eingriff hin.

14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

14.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung. Sie ist eine datenschutzrechtliche Information und wird dem Kunden vor beziehungsweise bei der Erhebung seiner Daten bereitgestellt.

14.2 Verarbeitet die Agentur im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, wird – soweit nach Art. 28 DSGVO erforderlich – im Zuge der Beauftragung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) geschlossen. Der dem Kunden vor der Beauftragung bereitgestellte AVV wird Bestandteil des Vertrags, wenn das angenommene Angebot ausdrücklich auf ihn verweist oder der Kunde seiner Geltung gemeinsam mit der Beauftragung in Textform zustimmt. Eine gesonderte handschriftliche Unterzeichnung ist nicht erforderlich. Für die Auftragsverarbeitung gelten die näheren Regelungen des AVV; bei Widersprüchen gehen sie diesen AGB vor.

15. Rücktrittsrecht für Verbraucher

15.1 Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann der Verbraucher grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

15.2 Der Rücktritt kann formlos durch jede eindeutige Erklärung ausgeübt werden, beispielsweise per E-Mail oder Brief. Zur Beweissicherung wird eine Erklärung in Textform empfohlen; sie ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Die Verwendung des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars ist nicht verpflichtend. Die Agentur stellt dem Verbraucher vor dessen Vertragserklärung eine vollständige Rücktrittsbelehrung sowie das gesetzliche Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.

15.3 Soll die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung beginnen, werden das gesetzlich erforderliche ausdrückliche Verlangen und die Bestätigung über die Kenntnis des möglichen Verlusts des Rücktrittsrechts bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung vor Leistungsbeginn gesondert und nachweisbar eingeholt.

15.4 Für die Rücktrittsfrist, die anteilige Zahlung bei einem Rücktritt nach Leistungsbeginn und das mögliche vorzeitige Erlöschen des Rücktrittsrechts gelten die dem Verbraucher vor Vertragsabschluss übermittelte Rücktrittsbelehrung sowie die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

15.5 Unterbleibt die gesetzlich erforderliche Information über das Rücktrittsrecht, verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Wird die Information innerhalb dieser zwölf Monate nachgeholt, endet die Rücktrittsfrist 14 Kalendertage nach dem Erhalt der nachgeholten Information.

16. Service- und Betreuungsvereinbarungen

16.1 Laufende Wartung, technische Betreuung, Fehlerbehebung, Sicherheitsmaßnahmen, Aktualisierungen, Kontrollen und Reaktionszeiten sind ausschließlich in dem im Angebot oder Servicevertrag ausdrücklich festgelegten Umfang geschuldet. Ohne entsprechende Vereinbarung besteht insbesondere keine Pflicht zur laufenden Überwachung der Website, des Hostings oder externer Dienste.

16.2 Laufende Servicevereinbarungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten zum Ende eines Kalenderquartals unter Einhaltung einer Frist von einem Quartal gekündigt werden. Im Voraus bezahlte Entgelte werden für Leistungszeiträume bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht anteilig rückvergütet. Auf danach liegende Leistungszeiträume entfallende Vorauszahlungen werden zurückerstattet, soweit keine andere wirksame Vereinbarung besteht. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

17.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Für Verträge mit Unternehmern wird für alle Streitigkeiten das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart; die Agentur darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

17.3 Die Agentur ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, soweit er ohne die unwirksame Bestimmung fortbestehen kann. An die Stelle einer unwirksamen AGB-Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

gocreate

Websites, Strategie und digitale Sichtbarkeit für EPUs und KMUs.

Informationen

  • Über gocreate
  • Ablauf
  • Alle Leistungen
  • Alle Branchen
  • Referenzen
  • Showcases
  • Kundenstimmen
  • Wissen
  • FAQ
  • Kontakt

Webdesign-Agentur

  • Webdesign Villach
  • Webdesign Klagenfurt
  • Webdesign Wien

Kontakt

  • online & ortsunabhängig —
    für Kund:innen in Österreich und im DACH‑Raum
  • office@gocreate.at
  • +43 650 920 69 32
5,0 Sterne Bewertung auf Google

Strategie & Kreation

  • Website-Konzept & Strategie
  • Webdesign & digitales CD

Website-Technik

  • Moderne Website-Technologien
  • WordPress-KI-Upgrade
  • WooCommerce-Shops
  • Websites & Datenschutz

Betreuung & Rettung

  • Website-Migration
  • WordPress-Rettung & Sanierung
  • WordPress-Umzug
  • WordPress-Betreuung & Wartung

Sichtbarkeit & Funktionen

  • SEO & GEO
  • Funktionen & Integrationen
  • Landingpages
  • Onepager & Gründerwebsite

Branchen

  • Psychotherapie & Lebensberatung
  • Physio- & Ergotherapie
  • Energetik & Spiritualität
  • Coaching & Training
  • Anwaltskanzleien
  • Steuerberatung
  • Unternehmensberatung
  • Installateurbetriebe
  • Elektrotechnik

© 2026 gocreate e.U. – Websites, Strategie & digitale Sichtbarkeit | Österreich

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB

Cookies & externe Dienste

gocreate! e.U. nutzt Pirsch für eine cookielose Reichweitenmessung auf Grundlage unseres berechtigten Interesses. Mit Ihrer freiwilligen Einwilligung verwenden wir Google Analytics 4 zur Nutzungsstatistik und YouTube zur Bereitstellung externer Videos. Dabei können Informationen auf Ihrem Endgerät gespeichert oder ausgelesen und Daten an Google übermittelt werden; eine Verarbeitung in den USA ist möglich. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 165 Abs. 3 TKG 2021. Sie können Ihre Auswahl jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ im Footer mit Wirkung für die Zukunft ändern oder widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

Datenschutzerklärung Impressum

Cookie-Einstellungen

Hier legen Sie fest, welche optionalen Dienste gocreate! e.U. verwenden darf. Ihre Auswahl wird für 12 Monate lokal in Ihrem Browser gespeichert. Sie können sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ im Footer ändern oder widerrufen.

Datenschutzerklärung Impressum