ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

von gocreate! e.U., Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien, office@gocreate.at, +43 (0) 650 / 9206932, Firmenbuchnummer: FN441196v Firmensitz: Wien, UID: ATU70091401

Stand: 01.07.2024

Abschnitt I.

  1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1     Die Firma gocreate! e.U. (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Für Kunden, welche Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind gelten ergänzend die Bestimmungen des Abschnitts II.

1.2     Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3     Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.4     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

  1. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1     Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

2.2     Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen sieben Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

2.3     Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.4     Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

2.5     Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Wenn nicht anders vereinbart, sind diese 14 Tage lang gültig.

  1. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1     Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

3.2     Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3.3     Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

3.4     In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  1. Termine

4.1     Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

4.2     Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3     Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

 

 

  1. Vorzeitige Auflösung

5.1     Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  2. b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, Feedbackgebung etc., verstößt.
  3. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

5.2     Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

  1. Honorar

6.1     Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist jedoch berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Der Umfang und Höhe dieser Zahlungen wird gesondert bei der Angebotslegung bzw. Vertragsabschlusses dem Kunden mitgeteilt.

6.2     Das Honorar versteht sich, falls nicht anders angegeben, exkl. 20% Umsatzsteuer. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

6.3     Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

6.5     Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das volle vereinbarte Entgelt und bis dahin alle angefallenen Zusatzkosten. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

 

  1. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1     Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.

7.2     Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 40,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

7.3     Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

7.4     Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

7.5     Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7.6     Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

  1. Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1     Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

8.2     Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

8.3     Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8.4     Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

8.5     Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

  1. Kennzeichnung

9.1     Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2     Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

  1. Gewährleistung

10.1 Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nicht möglich ist bei Software und Websites, diese so herzustellen, dass diese für alle etwaigen Anwendungsbedingungen (z.b. unterschiedliche Endgeräte, Browserversionen, Browser etc.) fehlerfrei sind. Die Agentur übernimmt daher keine Gewähr, dass die erbrachte Leistung (z.b. Website) auch bei zukünftigen Betriebssystemen, Browsern etc. funktioniert.

10.2   Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

10.3 Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Übermittlung der Daten, die Verlässlichkeit des Internets sowie die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Serversystems und der Website, da diese den Server selbst nicht betreibt. Der ausgewählte Hostingprovider (Anbieter von Webspace, Server und Domainregistrierung) wird dem Kunden bei Angebotslegung bzw. Vertragsabschlusses bekanntgegeben.

10.4   Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.

10.5   Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

10.6   Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

10.7 Sonderklausel Suchmaschinen: Die Agentur kann in Bezug auf Suchmaschinenoptimierung (SEO) nur Empfehlungen abgeben und versuchen mit großer Sorgfalt und dem aktuellen Wissensstand der Agentur das Ranking bestmöglich zu verbessern. Es können keine Erfolgsgarantien abgegeben werden. Die Agentur hat keinerlei Einfluss auf die Suchmaschine selbst und deren Rankingkriterien. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung bei einer Verschlechterung des Rankings oder Ausschluss der Domain aus dem Index. Aufgrund von ständigen Änderungen im Suchabfragen-Algorithmus, Änderungen von Nutzungsbedingungen und Richtlinien sowie Verhalten von Suchmaschinenusern und deren Abfragen können Unschärfen bei den Suchabfragen auftreten. Die Leistung gilt auch als dann erbracht, wenn ähnliche Suchbegriffe und Kombinationen als Treffer erbracht werden. Das selbst gilt für Werbekampagnen.

  1. Haftung und Produkthaftung

11.1   In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

11.2   Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

11.3   Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

  1. Datenschutz

Bestandteil dieser AGB ist die Datenschutzerklärung für Kunden von gocreate! e.U. in der aktuellen Fassung.

Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen.

 

  1. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1   Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

14.2   Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

  1. Sonstige Bestimmungen

15.1 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

15.2 Dem Schriftgebot ist einer E-Mail gleichzusetzen.

15.3 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine barrierefreie Ausgestaltung isd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGStG) nicht im Angebot enthalten ist, sofern dies nicht gesondert/individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das BGStG durchzuführen.

16 Feedbackschleifen/Änderungswünsche bei Webseiten

16.1 Mangels Vereinbarung beinhalten alle Angebote von Webseiten einen Entwurf und bis zu 2 Überarbeitungsschleifen.

16.2 Der Auftraggeber bekommt Zugang zu einem Entwurf der Webseite mit den vereinbarten Seitenvorlagen. Dieser hat dann bis zu 7 Tage Zeit das 1. Feedback schriftlich abzugeben.

16.3 Falls ein Änderungswunsch den Rahmen des Angebotes übersteigt, der Wunsch von der Agentur selbst nicht umsetzbar ist oder dieser nach Ermessen der Agentur nicht sinnvoll ist, wird der Auftraggeber darüber informiert. Dieser kann dann entscheiden, ob er diesen trotzdem haben will oder nicht. Die Agentur setzt dann die Änderungswünsche in vereinbarter Frist um. Im Anschluss hat der Auftraggeber erneut die Möglichkeit sein Feedback innerhalb von 7 Tagen abzugeben. Das Feedback wird im Anschluss wieder eingearbeitet und alle restlichen und offenen Punkte von der Agentur fertiggestellt.

16.4 Falls der Auftraggeber nach Einarbeitung der 2. Änderungsschleife noch immer Wünsche offen hat, werden diese extra verrechnet.

16.5 Wenn Teile der Webseite (z.B. Farben, Schriften, Logo, Bilder, etc.) vom Auftraggeber abgenommen wurden (das OK wurde bereits erteilt), und sich im Nachhinein die Meinung des Auftraggebers ändert, können dadurch entstehende Mehrkosten bzw. erneute Änderungen nach Ermessen der Agentur zusätzlich verrechnet werden.

16.6 Zusatzaufwände werden, falls nicht anders vereinbart, nach Zeitaufwand (90 Euro zzgl. USt pro Stunde) abgerechnet. Falls im Angebot ein anderer Stundensatz vereinbart wurde, dann gilt dieser.

  1. Servicevereinbarungen/-verträge

17.1 Die Agentur übernimmt keine Haftung für das nicht funktionieren der Website (z.B. Funktionen, Kompatibilitätsprobleme von Plug-Ins, Templates, Ladefehler, Seitenhacking etc.). Die Agentur haftet auch nicht für den daraus entstandenen Schaden (z.B. Verdienstentgang). Die Agentur hat Probleme auf der Webseite nur zu beheben, sofern diese im Rahmen des Vertrages vereinbart wurden. Die Agentur behebt diese in angemessener Frist. Für die Behebung von nicht vereinbarten Leistungen, gebührt der Agentur das entsprechendes Entgelt, welches entweder im Vorfeld bekannt gegeben wurde oder welches nach Zeitaufwand mit dem dementsprechenden Stundensatz abgerechnet wird.

17.2 Servicevereinbarungen werden, wenn nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung kann von beiden Seiten zum Ende jedes Quartals gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt ein Quartal. Bei jährlicher Zahlung im Voraus gelten die gleichen Kündigungsfristen. Das im vorausbezahlte Entgelt wird aber nicht zurückbezahlt. Das Entgelt ist im Voraus pro Quartal/pro Jahr fällig.

Download AGB gocreate!

Download Datenschutzerklärung für Kunden

Download Agenturhinweise vor Vertragsabschluss

Download Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung